Corona-Lockerungen in Bayern: Öffnungsschritt 1 – am 1. März

  • Kitas, Grundschulen und Abschlussklassen wieder mit Präsenzunterricht.
  • Friseure und „körpernahe Dienstleistungen“, wie Fußpflege und Kosmetikstudios, dürfen wieder öffnen
  • Öffnung von Baumärkte, Blumenläden und Gartenmärkte

Corona-Lockerungen in Bayern: Öffnungsschritt 2 – ab 8. März

  • Buchhandlungen dürfen öffnen.
  • Öffnung von Flug- und Fahrschulen (mit tagesaktuellem Test)
  • Weitere „körpernahe Dienstleistungen“ sind erlaubt (zum Teil mit tagesaktuellem Test)

Corona-Lockerungen in Bayern: Öffnungsschritt 3 – inzidenzabhängig ab 8. März

Bei stabiler 7-Tage-Inzidenz unter 50

Sport (kontaktfrei) im Außenbereich mit maximal 10 Personen ist erlaubt.

 

Bei stabiler oder sinkender 7-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100

Individualsport im Außenbereich mit maximal 5 Personen aus zwei Haushalten und Sport in Gruppen von maximal 20 Kinder bis 14 Jahre ist erlaubt.

 

Öffnungsschritt 4 – Außengastronomie, Theater, Sport (ab dem 22.03.2021)

Der vierte Öffnungsschritt  ist abhängig vom Infektionsgeschehen und kann erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem dritten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat. 

 

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich !!! mit tagesaktuellem negativem Schnell- oder Selbsttest !!!!

 

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich 

 

Öffnungsschritt 5 -Freizeitveranstaltungen, Einzelhandel, Sport (frühestens ab dem 05.04.2021)

Der fünfte Öffnungsschritt kann – wiederum in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen – erfolgen, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat.

 

Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Freien
  • Kontaktsport in Innenräumen

Bei einer stabilen oder sinkenden 7-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen/100.000 Einwohner:

  • kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test)

!!!!! Dabei ist eine sogenannte Notbremse vorgesehen: Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauf folgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

 

>>> Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/fuenf-oeffnungsschritte-1872120